Lehrerin / Lehrer (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Stellenbeschreibung:
I. Funktionsbezeichnung
Lehrerin oder Lehrer bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund als Vollzeitkraft mit 41 Wochenstunden und Präsenzpflicht nach Maßgabe der Fachdienstrichtlinien sowie institutionellen Regelungen. Die Beschäftigung erfolgt bei Vorliegen der laufbahn - und beamtenrechtlichen Voraussetzungen als Abordnung im Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 13 - LGr. 2.1 - LBesO A NRW), alternativ im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 13 – TV-L).
II. Beschreibung der Behörde
Die JVA Dortmund verfügt über 405 Haftplätze.
In der Justizvollzugsanstalt Dortmund werden nach dem Vollstreckungsplan folgende Vollzugsarten vollstreckt:
- Freiheitsstrafe (Erstvollzug und Regelvollzug) von bis zu 3 Monaten
- Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monate bis einschließlich 18 Monate
- Freiheitsstrafe (Erstvollzug) von 18 Monate bis einschließlich 36 Monate
- Freiheitsstrafe von 36 Monate bis einschließlich 48 Monate, wenn der Wohnort Dortmund und eine Teilnahme nach dem Einweisungsplan nicht vorgesehen ist
- Strafarrest
- Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft an Erwachsenen
Pädagogisches Arbeitsfeld:
- Planung und Durchführung schulischer Vollzeitmaßnahmen im Rahmen des Konzeptes zur „Förderung der Integration der ausländischen Inhaftierten und zur Verbesserung der Sicherheit im Justizvollzug NRW“ mit
- Kursen zur „sprachlichen Erstversorgung“ für ausländische Inhaftierte ohne jegliche Kenntnisse der deutschen Sprache und
- Kursen zur Sicherung und Vertiefung erster Sprachkurserfahrungen
- Koordination von schulischen Teilzeitmaßnahmen zur Förderung von (funktionalen) Analphabeten und Inhaftierten mit vergleichbar erheblichen Einschränkungen im Gebrauch der deutschen Sprache.
- Pädagogisches Übergangsmanagement in Form von Planung und Einleitung schulischer Vollzeitmaßnahmen zur Vorbereitung auf schulische und berufliche Abschlüsse in anderen Vollzugseinrichtungen
Wesentliche Aufgaben:
Die Lehrerin oder der Lehrer
- erteilt wöchentlich max. 24 Stunden Unterricht mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“,
- ggf. mit weiteren Unterrichtsfächern, im Bedarfsfall,
- übernimmt schulorganisatorische Aufgaben,
- entwickelt Unterrichtskonzepte,
- wirkt ggfls. bei Einstellungs- und Abschlussprüfungen mit,
- fertigt Stellungnahmen über die Schüler,
- wirkt an vollzuglichen Entscheidungen mit und nimmt an Vollzugskonferenzen teil,
- arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen zusammen,
- berät Inhaftierte in Bildungsangelegenheiten,
- organisiert und führt gegebenenfalls durch: Bildungsangebote, die in der Freizeit der Gefangenen stattfinden.
Anforderungsprofil
I. Fachkompetenz
Die Lehrerin oder der Lehrer verfügt über
- das Zeugnis über die Staatsprüfung (ggf. das Staatsexamen) für die Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen (Primarstufe, Sekundarstufe I und II, Sonderpädagogik),
- eine gute Allgemeinbildung und fundiertes pädagogisches Fachwissen,
- gute Kenntnisse der Informatik und des E-Learning,
- souveränen Umgang mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten.
- Wünschenswert sind Fremdsprachenkenntnisse in den Sprachen Französisch und Arabisch.
II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenz
Die Lehrerin oder der Lehrer ist eine selbstbewusste Persönlichkeit, möglichst mit Berufs- und Lebenserfahrung und verfügt über
- Bereitschaft und Interesse zu bzw. an der (pädagogischen) Arbeit mit Inhaftierten,
- ausgeprägtes Einfühlungsvermögen im Umgang mit teilweise schwierigen Persönlichkeiten,
- Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit,
- Flexibilität und Zuverlässigkeit,
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team mit unterschiedlichen Berufsgruppen,
- Bereitschaft zur Einarbeitung in ein fachfremdes Gebiet und zur Aneignung der grundlegenden Kenntnisse über die Bestimmungen im Justizvollzug,
- Interesse für die Belange des Strafvollzuges über die Unterrichtserteilung hinaus.
Weitere Informationen zum Berufsbild und zu den Einstellungsvoraussetzungen unter folgendem Link:
Näheres zur Justizvollzugsanstalt Dortmund finden Sie unter:
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Bei der Bewerbung ist anzugeben, ob bereits ein Beschäftigungsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen besteht oder bestanden hat.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justizvollzugsanstalt Dortmund unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu haben sie Maßnahmen ergriffen, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von
Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung,
Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.“
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte per Email bis 06.04.2026an die Leiterin der JVA Dortmund, Lübecker Straße 21, 44135 Dortmund, [email protected] .
Der Bewerbung sind beizufügen:
- ein Lebenslauf,
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch eine Kopie der Heiratsurkunde oder eines Auszugs aus dem für die Ehe geführten Familienbuch,
- eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
- das Zeugnis über die Staatsprüfung (ggf. das Staatsexamen) für die Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen (Primarstufe, Sekundarstufe I und II, Sonderpädagogik),
- ggf. Kopien von Zeugnissen über die Tätigkeit seit der Schulentlassung,
eine Erklärung ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Oberlehrerin Julia Jansen (0231-5777-251) gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen allgemeiner Art wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsleiterin der JVA Dortmund, Frau Pröpper (Tel.: 0231-5777-121 – Email: [email protected] ).
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